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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1985 - 2 B 36/85   

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OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1985 - 2 B 36/85 (https://dejure.org/1985,3831)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.12.1985 - 2 B 36/85 (https://dejure.org/1985,3831)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 2 B 36/85 (https://dejure.org/1985,3831)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 768
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 LA 57/14

    Wiederaufnahme eines auf Aufhebung einer Abordnungsverfügung bei einem Beamten

    Dass der Dienstposten, den der Beamte wahrnimmt, seinem Statusamt entsprechen muss, ist jedoch ein allgemeiner, das gesamte Beamtenrecht durchziehender Grundsatz, was dafür spricht, dem Begriff der "dem Amt entsprechenden Tätigkeit" in § 27 Abs. 2 NBG nicht die Bedeutung eines selbständigen Tatbestandsmerkmals zuzuerkennen (vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.12.1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008 - 2 B 272/08 -, juris Rn. 6 für die entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen).

    Zum anderen dürfte die Festlegung des neuen Dienstpostens bei einem anderen Dienstherrn in der Abordnungsverfügung mangels entsprechender Organisationsgewalt des abordnenden Dienstherrn bereits rechtlich unmöglich sein (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4.12.1985, a. a. O., 768, 769; Sächs. OVG, Beschluss vom 26.11.2008, a. a. O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2007 - 5 ME 36/07

    Zulässigkeit der Abordnung eines Beamten zur vorübergehenden Verwendung bei einer

    Die vorübergehende Verwendung des Beamten bei einer anderen Dienststelle soll bei einer Abordnung, die mit dem Ziel der Versetzung vorgenommen wird, lediglich nicht durch Rückkehr des Beamten an seine Stammdienststelle nach Ablauf des Abordnungszeitraumes, sondern durch seine Versetzung an die Beschäftigungsbehörde beendet werden (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 04.12.1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768).

    Die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung wäre ermessensfehlerhaft, wenn die angestrebte Versetzung aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich wäre (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 4.12.1985, a.a.O.; s.a. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.2.1987 - 5 OVG B 77/86 - OVG Koblenz, Beschl. v. 28.6.2002 - 10 B 10709/02.OVG - abgdr.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 2 B 11412/01

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen der Abordnung einer Oberstudiendirektorin an

    Zum Inhalt dieses Begriffsmerkmals gehört nach feststehender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. dazu die Übersicht bei Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Kommentar, Bd. I, Art. 33 Nr. 9 a S. 11), der der Senat sich angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768 f.), dass der Beamte, namentlich bei einer versetzungsgleichen Abordnung, an seiner neuen Dienststelle auch eine seinem abstrakt-funktionellen Amt entsprechende Verwendung finden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 4 S 9.09

    Versetzung zum Stellenpool; Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 2 S 3 StPoolG BE;

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich im Fall der Abordnung die amtsangemessene Beschäftigung grundsätzlich nach den Anforderungen des Statusamtes beurteilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - 2 C 18.82 -, BVerwGE 69, 208, 209; VGH Mannheim, Urteil vom 21. Oktober 1975 - IV 434/73 -, ZBR 1976, 154, 155; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, BBG, Stand Juni 2009, § 27 Rn. 19; Summer, in: Fürst u.a., GKÖD, Stand Juni 2009, BBG, § 27 Rn. 8; ders., in: Weiß u.a., BayBG, Stand März 2009, Art. 33 E 9; Kathke, in: Schütz/Maiwald, BeamtR, Stand Juni 2009, LBG NRW, § 29 Rn. 55; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Auflage 2005, Rn. 127; Müssig, ZBR 1990, 109, 116).
  • BAG, 17.04.1997 - 6 AZR 877/95

    Umsetzung: Anspruch auf Einmalzahlung

    Sofern die Zuweisung einer konkreten Tätigkeit - wie vorliegend - durch die Beschäftigungsbehörde erfolgt, handelt es sich hierbei um eine von der Versetzung unterscheidbare und nicht mit dieser identische Maßnahme (Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, a.a.O., § 12 Rz 38; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand März 1997, § 12 Erl. 5; für die Versetzung im Sinne des Beamtenrechts vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz Beschluß vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 - DÖD 1986, 119).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2002 - 10 B 10709/02

    Versetzung in ein politisches Amt ohne Zustimmung des Beamten

    gemäß § 27 Bundesbeamtengesetz - BBG - erforderliche dienstliche Bedürfnis in Anbetracht dessen, dass diese erklärtermaßen eine entsprechende nachfolgende Versetzung des Antragstellers vorbereiten soll, danach zu beurteilen ist, ob die solchermaßen geplante Versetzung in rechtmäßiger Weise vorgenommen werden kann (vgl. OVG Koblenz, Beschl. vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, S. 768).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 6 B 293/16

    Abordnung; Tätigkeitsbeschreibung; Konfliktlage; Spannungslage;

    vgl. Sächs. OVG, Beschlüsse vom 26. Januar 2009 - 2 B 378/08 - und vom 26. November 2008 - 2 B 272/08 -, beide juris und mit weiteren Nachweisen; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 4. Dezember 1985 - 2 B 36/85 -, NVwZ 1986, 768; a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. Dezember 1975 - IV 434/73 -, DÖV 1976, 420.
  • VG Frankfurt/Main, 06.12.2000 - 9 G 5763/00

    Mitbestimmung bei Tätigkeitsbereich eines abgeordneten Beamten; Abbruch des

    Die Kammer vermag sich nicht der gegenteiligen Auffassung anzuschließen, die es allein der in der Abordnung bestimmten oder für sie zu entsprechenden Entscheidungen aufgerufenen Dienststelle überlassen will, die Tätigkeit des ihr zugeordneten Beamten zu bestimmen (vgl. OVG RhlPf B. v.12.1985 - 2 B 36/85 - DÖD 1986, 119).
  • VG Ansbach, 10.09.2007 - AN 11 E 07.02239
    Der hier erhobene Antrag nach $ 123 VwGO ist statthaft (OVG Saarlouis NVwZ 1986, 768; VGH BW vom 12.5.1998, zitiert nach Juris; Sächs OVG DÖD 2004, 225), auch im Übrigen zulässig und in der Fassung der nach 8 88 VwGO sachdienlichen Auslegung dahingehend, der Antragsgegnerin zu untersagen, die angeordnete befristete Umsetzung des Antragstellers in den Betrieb Vivento, Bereich CC BP in Bonn zu vollziehen bis über den Rechtsbehelf des Antragstellers hiergegen rechtskräftig entschieden ist, auch begründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1986 - 4 S 2771/86

    Abordnung eines Lehrers als vorläufige Regelung einer Versetzung

    Dabei legt der Senat zugrunde, daß eine Abordnung zum Zweck einer späteren Versetzung fehlerhaft ist, wenn bereits feststeht, daß die angestrebte Versetzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen scheitern muß (vgl. OVG Koblenz, Beschluß vom 04.12.1985, ZBR 1986, 298 NVwZ 1986, 768).
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